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   ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09   

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ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09 (https://dejure.org/2010,78849)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09 (https://dejure.org/2010,78849)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 11 Ca 8848/09 (https://dejure.org/2010,78849)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09
    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unter dem Aktenzeichen 9 AZR 404/08 sei allein offen gelassen worden, ob die Versetzungsklausel durch die Betriebsvereinbarung eingeschränkt worden sei oder nicht.

    Eine Versetzung durch die Änderung des Einsatzortes liegt mithin vor (BAG Urt. v. 21.07.2009 - 9 AZR 404/08 - DB 2010, 61).Nach § 106 Satz 1 GewO hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben.

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09
    Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre .Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG Urt. v. 28.11.1989 - 3 AZR 118/88 - AP Nr. 6 zu § 88 BetrVG 1972 = NZA 1990, 559 - 561).
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09
    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, eine Abteilung stillzulegen, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbstständigen Erledigung zu vergeben und / oder an einem bestimmten Standort zu konzentrieren (BAG Urt. v. 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - EA § 2 KSchG Nr. 66).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09
    Ein Arbeitnehmer kann nach einer Änderungskündigung, die er unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung angenommen hat, erst nach einer rechtskräftigen, der Klage stattgebenden Entscheidung über die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses zu den ursprünglichen Arbeitsbedingungen verlangen (BAG Urt. v. 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 -.AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969).
  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1553/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09
    Dem stehe auch nicht die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts unter dem Aktenzeibhen 17 Sa 1553/07 entgegen.
  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8848/09, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 25. Februar 2010 verkündetes Urteil, 11 Ca 8848/09, unter Klageabweisung im Übrigen die Unwirksamkeit der Versetzung vom 17. September 2009 und die Sozialwidrigkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 17. September 2009 festgestellt.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8848/09, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8848/09, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b und c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerechteingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 2 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und3 ZPO.

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1643/12

    Wirksamkeit einer Versetzung - fliegendes Personal - Direktionsrecht

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8848/09 abgeändert.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 25. Februar 2010 verkündetes Urteil, 11 Ca 8848/09, unter Klageabweisung im Übrigen die Unwirksamkeit der Versetzung und die Sozialwidrigkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung festgestellt.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8848/09, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8848/09, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b und c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 2 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.

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